Über uns

Herzlich Willkommen bei 99 Stays! 

Sowohl in Marburg als auch in Winterberg durften wir in den vergangenen Jahren zahlreiche Gäste aus aller Welt zu den unterschiedlichsten Anlässen begrüßen. Unsere liebevoll gestalteten Wohnungen sind Euer Zuhause fernab von Zuhause. Entdeckt die Umgebung, genießt die Annehmlichkeiten und zögert nicht, uns für Tipps und Fragen zu kontaktieren. 

Wir freuen uns auf Euch! 

Informationen

99 Stays GmbH

Birkenstraße 2

35041 Marburg

Deutschland


Telefon: 0152-56515190

E‑Mail: info@99stays.de

Website: https://www.99stays.de


Vertretungsberechtigt: Gerald Kappeller

Handelsregister: Amtsgericht Marburg, HRB 8440

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE366958384

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: 99 Stays GmbH

Regeln

1. Die Gäste sind voll verantwortlich und haftbar für jegliche Schäden oder Verluste in den Räumlichkeiten. Falls es zu Schäden oder Entwendungen von Gegenständen kommt, dann müssen diese dem Gastgeber gemeldet erstattet werden.

2. Mehr Gäste, als in der Reservierung angegeben, sind nicht erlaubt. Es werden 30€ pro Nacht für jeden unautorisierten Gast berechnet.

3. Wenn sich die Gäste nicht an die festgelegten Check-out Zeiten halten und damit die Reinigung verspäten, werden die daraus resultierenden Kosten in Rechnung gestellt.

4. Tiere sind in der Unterkunft nicht erlaubt (mit Ausnahme der Unterkunft HILLSIDE und SNOWFLAKE). Verstöße gegen die Tier-Richtlinie werden zusätzliche Gebühren nach sich ziehen.

5. Partys, exzessive Lautstärken und das Rauchen in der Wohnung, sowie im Hausflur sind nicht erlaubt. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot in der Unterkunft wird eine Gebühr von 200€ zzgl. entsprechender Kosten für Sonderreinigungen erhoben. Rauchen auf dem Balkon ist gestattet.

6. Der Verlust des Schlüssels zieht entsprechende Kosten nach sich, welche vom Gast übernommen werden müssen. Falls der Schlüssel während des Aufenthalts oder zum Tag des Check-outs in der Wohnung vergessen wird und dadurch der Zutritt für befugte Personen nicht mehr möglich ist, wird ein Schlüsseldienst gerufen. Die dabei entstehenden Kosten trägt der Gast. Der Gastgeber ist nicht dazu verpflichtet einen Ersatzschlüssel vor Ort zu lagern.